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   VerfGH Bayern, 19.05.2011 - 98-VI-10   

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https://dejure.org/2011,40100
VerfGH Bayern, 19.05.2011 - 98-VI-10 (https://dejure.org/2011,40100)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19.05.2011 - 98-VI-10 (https://dejure.org/2011,40100)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 98-VI-10 (https://dejure.org/2011,40100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör in einem Mietrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Bayern, 21.01.2010 - 53-VI-09
    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.05.2011 - 98-VI-10
    Auch soweit im vereinfachten Verfahren gemäß § 495 a Satz 1 ZPO die Gestaltung des Verfahrens dem billigen Ermessen des Gerichts überlassen bleibt, ist den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren zu genügen und den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (VerfGH vom 2.4.2008 = NJW-RR 2008, 1312; VerfGH vom 21.1.2010 Vf. 53-VI-09).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66; VerfGH vom 21.1.2010 Vf. 53-VI-09).

  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.05.2011 - 98-VI-10
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Zeitraum von zwei Jahren ausreichen kann, um das für die Annahme einer Verwirkung erforderliche Zeitmoment zu bejahen (BGH vom 19.10.2005 = NJW 2006, 219/220).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - 10 U 18/02

    Anspruch des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses bei widerspruchsloser Hinnahme

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.05.2011 - 98-VI-10
    So wird in Rechtsprechung und Schrifttum vertreten, schutzwürdiges Vertrauen des Schuldners, der Gläubiger werde einen Anspruch nicht mehr geltend machen, könne dadurch hervorgerufen werden, dass der Berechtigte zunächst eingeleitete Maßnahmen der Rechtsverfolgung nicht weiterbetreibt (OLG Düsseldorf vom 30.1.2003 = NJW-RR 2003, 1016/1017; Looschelders/Olzen in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, RdNr. 311 zu § 242 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.05.2011 - 98-VI-10
    a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 11.8.2010).
  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.05.2011 - 98-VI-10
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin nach, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt worden ist, das - wie etwa das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 28.2.2011).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2004 - 18-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.05.2011 - 98-VI-10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66; VerfGH vom 21.1.2010 Vf. 53-VI-09).
  • VerfGH Bayern, 02.04.2008 - 90-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlenden Zugang der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.05.2011 - 98-VI-10
    Auch soweit im vereinfachten Verfahren gemäß § 495 a Satz 1 ZPO die Gestaltung des Verfahrens dem billigen Ermessen des Gerichts überlassen bleibt, ist den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren zu genügen und den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (VerfGH vom 2.4.2008 = NJW-RR 2008, 1312; VerfGH vom 21.1.2010 Vf. 53-VI-09).
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Soweit die Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer Ausführungen zur Verletzung der Eigentumsgarantie rügt, das Berufungsgericht habe mehrfach die Anforderungen an ihre Darlegungslast überspannt, macht sie der Sache nach einen Gehörsverstoß bzw. einen Verstoß gegen das Willkürverbot geltend (vgl. VerfGH vom 19.5.2011 - Vf. 98-VI-10 - juris Rn. 23).
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